Zahnzusatzversicherungen
Liebe Eltern,
wussten Sie, dass eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für kieferorthopädische Leistungen nur dann erstattet, wenn noch keine Zahn- oder Kieferfehlstellung ärztlich diagnostiziert wurde? Wurde bereits ein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf bei Ihrem Kind festgestellt, gilt dies als eingetretener Versicherungsfall, der nicht mehr nachträglich mitversichert werden kann.
Daher unser Tipp: Sollten Sie Interesse an einer Zusatzversicherung haben, schließen Sie diese noch vor dem ersten Beratungstermin in unserer Praxis ab.
WaizmannTabelle hilft beim Tarifvergleich
Wir empfehlen Ihnen zudem, vor Abschluss einer Versicherung die unterschiedlichen Anbieter und deren Leistungen zu vergleichen – die WaizmannTabelle hilft dabei. Dort erhalten Sie kostenlos einen Überblick über die Zahnzusatzversicherungen auf dem deutschen Markt.